Das Au-pair-Programm basiert auf dem „Europäischen Abkommen über die Au-pair Beschäftigung“ von 1969. Frankreich hat das Abkommen ratifiziert, das dort volle Gültigkeit hat. Entsprechende Rechte und Pflichten regelt der sogenannte „Au-pair-Vertrag“, der vom zuständigen französischen Arbeitsamt geprüft und dort hinterlegt wird.

In Frankreich gilt für Deutsche das europäische Bürgerrecht der Freizügigkeit. Die Einreise nach Frankreich ist mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass jederzeit möglich. Eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis sind nicht nötig. Jeder EU-Bürger kann ohne weitere Formalitäten in Frankreich einer Tätigkeit nachgehen.

Voraussetzungen

Bewerberinnen und Bewerber müssen zwischen 18 und 28 Jahre alt sein. Du solltest Spaß am Umgang mit Kindern haben und über ausreichende französische Sprachkenntnisse verfügen. Außerdem bist du bereit, sechs bis zwölf Monate in einer Gastfamilie zu leben. Weiterhin solltest du ledig, kinderlos und Nichtraucher sein. Eine Platzierung ist schwierig wenn du rauchst.

Dauer des Aufenthaltes

Ein Au-pair-Aufenthalt sollte mindestens sechs Monate dauern und ist auf zwölf Monate begrenzt. Bevorzugt werden Au-pairs aufgenommen, die ein ganzes Jahr beziehungsweise ein Schuljahr (September bis Juli) bleiben können. Sechs Monate sind meist nur ab Anfang eines Jahres (Januar/Februar) möglich.

Arbeitszeiten

Die Mithilfe im Haushalt und bei der Kinderbetreuung beträgt maximal 30 Wochenstunden, die Essenszeiten sind dabei nicht inbegriffen. Entsprechend den Bedürfnissen der Familie liegen die Arbeitszeiten am Vormittag oder Nachmittag und in den frühen Abendstunden. Zusätzlich kann ein bis zweimal wöchentlich um Babysitten am Abend gebeten werden.

Au-pairs haben zwar Anspruch auf einen freien Tag pro Woche aber nicht auf Urlaub. Dieser wird aber bei einem Aufenthalt von über 6 Monaten in Absprache mit der Gastfamilie bei Weiterzahlung des Taschengeldes meist gewährt, beispielsweise an Weihnachten.

In der Freizeit ist es möglich einen Sprachkurs zu belegen und an kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen. Alle Regelungen zu Feiertagen und sonstige Freizeiten sollten in gegenseitiger Absprache getroffen werden.

Taschengeld

Das monatliche Taschengeld für Au-pairs wird vom Arbeitsministerium festgelegt und beträgt 290,- Euro. Weiterhin haben Au-pairs Anspruch auf eine Unterkunft in einem eigenen Zimmer, auf Mahlzeiten und Wäschepflege.

Kosten

  • Die Vermittlung kostet 150 Euro.
  • Hin – und Rückreise
  • Eventuell Übernachtung und Verpflegung während der Stellensuche
  • Etwa 360 Euro Gebühr pro Trimester für den Sprachkurs

Die Gastfamilie ist verpflichtet, dich bei der staatlichen französischen Sozialversicherung Securité Sociale gegen Krankheit und Unfall zu versichern. Die Kosten bei Krankenhausaufenthalt und Arbeitsunfällen werden von der Versicherung nicht voll übernommen. Arzt- und Arzneikosten werden nur zu 70-80% erstattet. Daher ist für einen 100%igen Versicherungsschutz eine private Zusatzversicherung zu empfehlen.

Die europäische Krankenversichertenkarte EHIC (erhältlich bei der AOK und den Ersatzkrankenkassen), ist unbefristet gültig. Daher sollte die gesetzliche Familienversicherung, falls diese besteht, bis zur endgültigen Anmeldung durch die Gastfamilie bestehen bleiben. Auch privat Versicherte sollten unbedingt ihre Krankenversicherung bis zur Anmeldung durch die Gastfamilie bei behalten.

Informationen über Paris und Frankreich als PDF-Datei:

Au-pair in Paris

Landesinformationen zu Frankreich