Allgemeine Vermittlungsbedingungen des Vereins für internationale Jugendarbeit, Ortsverein München e.V.
- Diese Vermittlungsbedingungen sind Bestandteil des Vermittlungsauftrages zwischen der Gastfamilie und dem Verein für internationale Jugendarbeit, Ortsverein München e.V. und dem Familienfragebogen als Anlage beigefügt.
- Die der Gastfamilie überlassenen Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich für diese bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sollte es durch unbefugte Weitergabe der Unterlagen anderweitig zu einer Vermittlung kommen, haftet die Gastfamilie und ist verpflichtet, dem Verein für internationale Jugendarbeit das entgangene Vermittlungs- und Betreuungsentgelt zu zahlen. Au-pair-Unterlagen sind, wenn sie nicht benötigt werden, umgehend, spätestens nach einer Woche, an den Verein zurückzusenden.
- Die Daten der Gastfamilie werden ausschließlich zur Durchführung der Vermittlung erhoben und elektronisch gespeichert. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich an Au-pairs, soweit dies im zweckgebundenen und zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit steht (.z.B. für die Au-pair-Treffen, Wechsel).
- Die Gastfamilie verpflichtet sich, geltende Bestimmungen und Gesetze u. a. die Gütebestimmungen der Gütegemeinschaft Au pair e.V. (www.guetegemeinschaft-aupair.de) und die Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) einzuhalten. Der Verein für internationale Jugendarbeit stellt entsprechende Merkblätter unentgeltlich zur Verfügung.
- Schadensersatzansprüche entstehen nicht durch Umstände, die zeitlich nach Abschluss des Au-pair Vertrages liegen, oder wenn trotz Bemühungen gar keine Vermittlung zustande kommt (die Bewerberin nicht mehr erreichbar oder verfügbar ist). Für evtl. auftretende Schäden oder Kosten, die das Au-pair während seines Aufenthaltes bei der Gastfamilie oder Dritten verursacht, bzw. die durch das Vermittlungsverfahren entstehen (Telefonkosten bei der Kontaktaufnahme), übernimmt der Verein für internationale Jugendarbeit keine Haftung.
- Der Verein für internationale Jugendarbeit begleitet den/die Au pair und die Gastfamilie während des gesamten Au-pair-Verhältnisses, ist für Fragen und bei Problemen Ansprechpartner und bietet darüber hinaus die Möglichkeit der Umvermittlung. Im Problemfall ist umgehend Rücksprache mit der Au-pair Vermittlung zu halten und vor Auflösung des Au-pair Verhältnisses ein gemeinsames Gespräch (Au-pair Mutter oder Au-pair Vater, Au-pair und Vermittlungsstelle) zu führen.
- Der vij als gemeinnützige und nicht auf Gewinn orientierte Organisation erhebt keine Gebühren von ausländischen Au-pairs, sondern lediglich eine Vergütung von den deutschen Gastfamilien.
- Die Au-pair-Vermittlungsstelle München führt vor Aufnahme der Vermittlungstätigkeit mit einer neuen Gastfamilie ein Vorstellungsgespräch, das die Suche nach einem geeigneten Au-pair für die Familie erleichtern und Fragen zu den Bedingungen klären soll. Dabei bitten wir die Gastfamilie einen Wochenplan für das Au-pair mitzubringen, aus dem die Arbeitszeiten und die detaillierten Aufgaben ersichtlich sind. Unabhängig davon, ob dieses Gespräch zu einer Vermittlung führt, wird hierfür eine Verwaltungskostenpauschale von 40,- € erhoben.
- Das Vermittlungs- und Betreuungsentgelt beträgt zurzeit 300,-€ und setzt sich aus einer Grundgebühr von 260,-€ und einer Verwaltungskostenpauschale von 40,-€ zusammen. Dieser Betrag wird fällig, wenn die Vermittlung abgeschlossen und das Au-pair eingereist ist.
- Bei dem Vermittlungs- und Betreuungsentgelt handelt es sich ausschließlich um die Vergütung einer Dienstleistung, sie ist nicht abhängig davon, ob das Au-pair-Verhältnis tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt wird oder werden kann. Auch bei einem Wechsel oder Abbruch des Au-pair Verhältnisses bedingt durch eine problematische Situation, ist in jedem Fall die Verwaltungskostenpauschale von 40,-€, sowie eine anteilige Gebühr zu zahlen. Eine vorzeitige Kündigung ist dem Verein für internationale Jugendarbeit sofort unter Vorlage einer Kopie des Kündigungsschreibens umgehend anzuzeigen.
- Die oben genannten Bestimmungen gelten für alle weiteren Vermittlungsvorgänge bis zum Abschluss der Vermittlungstätigkeit.
Verein für Internationale Jugendarbeit, Au-pair Vermittlung, Beratung und Begleitung
Friedrich–Loy–Str. 16 | 80796 München | Vereinsregisternr. 6631 | Steuernr. 845/24687







